Hinweis!
Entsprechend der momentanen Rechtslage wird nach §28 TFG ausschließlich homöopathisiertes Eigenblut verwendet. Sollte sich die Rechtsprechung ändern, wird das an dieser Stelle mitgeteilt.
Die Eigenblutbehandlung dient der Modulation des Immunsystems. Dem Patienten wird Venenblut entnommen und in meiner Praxis unverändert in die Haut oder die Muskulatur gespritzt.
Wenn das Blut in seiner Gesamtheit ins Gewebe gelangt, reizt es das Immunsystem durch die enthaltenen Antikörper und Gifte und es wird am Ort der Injektion ( Spritzung ) eine Abwehrreaktion ausgelöst. Die Abwehr wird insgesamt gesteigert.
Als Begleiterscheinungen können Symptome einer milden Infektion auftreten.
Das Venenblut kann auch potenziert werden wie homöopathische Mittel und dann aufbereitet eingenommen werden.
Die Eigenblutbehandlung wird vor allem zur Besserung des physischen und psychischen Allgemeinbefindens eingesetzt