Als Heilpraktikerin bin ich Dienstleisterin…
Wie Sie vermutlich wissen, ĂĽbernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Heilpraktikerleistungen, gesetzlich versicherte Patienten sind Selbstzahler.
Wenn Sie sich fĂĽr eine ganzheitliche Behandlung in meiner Praxis entscheiden, gehen Sie daher einen Dienstleistungsvertrag mit mir ein.
Für eine Stunde meiner Behandlung, bezahlen Sie ab Januar 2024  50,00 €.
Falls eine Urinfunktionsanalyse erforderlich ist, kostet diese zusätzlich 28,60 €.
Für Tapes setzte ich je nach Größe und Anzahl zwischen 3,00 € und 7,50 € an.
Wenn Sie eine Privat- bzw. freiwillige Zusatzversicherung haben, übernehmen die Versicherungsträger je nach Art und Tarif des abgeschlossenen Vertrages, bis zu 80 % der Kosten.
Welche Leistungen Sie genau erstattet bekommen, ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Daher besteht die realistische Möglichkeit, dass Sie den Differenzbetrag selbst begleichen müssen. Um Unstimmigkeiten vorzubeugen, klären Sie bitte im Vorfeld, welche Leistungen von Ihrer Versicherung in welchem Umfang beglichen werden.
Mit dem Behandlungsauftrag erklären Sie sich automatisch bereit und in der Lage, die erforderlichen Zahlungen zu leisten.
Die Abrechnung erfolgt nach GebĂĽhrenordnung fĂĽr Heilpraktiker (GebĂĽH).