Diagnose ist die Feststellung oder Bestimmung einer Krankheit. Das Wort ist abgeleitet von altgriechisch διάγνωσις, diágnosis ‚Unterscheidung, Entscheidung‘ (bestehend aus διά-, diá-, ‚durch-‘ und γνώσις, gnósis, ‚Erkenntnis, Urteil‘).

Eine Diagnose entsteht durch die zusammenfassende Gesamtschau und Beurteilung der erhobenen Befunde. Dabei kann es sich beispielsweise um Beschwerden, Krankheitszeichen (Symptome) oder typischen Symptomkombinationen (Syndrom) handeln. Auch Normalbefunde oder nicht krankhafte Normabweichungen können zur Diagnosestellung beitragen. Diese Befunde werden durch die Anamnese, durch eine körperliche Untersuchung oder durch chemische oder apparative Untersuchungen erhoben. Die Diagnose ist entscheidend für die weitere Vorgehensweise bei der Behandlung.

Bereits beim Erstkontakt kann anhand von Anamnese und körperlicher Untersuchung eine Arbeitsdiagnose erstellt werden. Letztere ist Ausgangspunkt für das weitere Vorgehen, mit dem Ziel notwendige, ergänzende Informationen zu erlangen. Anhand der hinzugekommenen Informationen wird dann im ersten Schritt die Arbeitsdiagnose bestätigt oder verworfen bzw. verändert. Zur Erlangung einer gesicherten Diagnose kann es manchmal mehrerer solcher Schritte bedürfen.

Die wichtigsten Methoden zur Diagnostik (Herausfinden einer Diagnose) sind die Anamnese (Vorgeschichte, z. B. durch Befragung des Patienten oder anderer Personen aus dem Umfeld), körperliche Untersuchung (Untersuchung des Patienten unter Einsatz der Sinne und einfacher Hilfsmittel, vor allem durch Inspektion, Palpation, Perkussion und Auskultation) sowie die Berücksichtigung des Patientenumfeldes.

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